Prüfleistungen
Prüfleistungen für Ihr Unternehmen
- Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Prüfung von Regalen
- Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel gemäß DGUV V3/ E-Check

Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
Unser Arbeitssicherheitsunternehmen ist auf die Durchführung umfassender Prüfungen von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen spezialisiert. Wir legen höchsten Wert auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und erfüllen dabei alle relevanten gesetzlichen Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 2121 Teil 2 sowie DGUV Information 208-016.
Unser Fachpersonal ist durch den TÜV befähigt die Prüfung gemäß BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2 sowie DGUV Information 208-016 durchzuführen. Somit können Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter bei fahrbaren Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sicherzustellen, prüfen unsere Experten die Arbeitsbühnen nach jeder Montage und vor jeder Benutzung.
Prüfung von Regalen
- Rechtliche Grundlagen und Allgemeine Anforderungen:
- Vertieftes Verständnis der rechtlichen Grundlagen für Bau, Ausrüstung und Betrieb von Regalanlagen
- Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln im betrieblichen Alltag
- DIN EN 15653 und Sicherer Betrieb von Regalsystemen:
- Umfassende Informationen zur DIN EN 15653 für den sicheren Betrieb und die Wartung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl
- Regalkontrolle und Gefährdungs-Beurteilung:
- Notwendigkeit und Durchführung von Regalkontrollen
- Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit Regalsicherheit
- Dokumentation und Maßnahmen:
- Richtlinien zur ordnungsgemäßen Dokumentation von Regalkontrollen
- Ableitung und Umsetzung weitergehender Maßnahmen zur Gewährleistung des sicheren Betriebszustandes


Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel gemäß DGUV V3/ E-Check
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel ist von zentraler Bedeutung, um die Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten. Gemäß den Vorgaben der DGUV V3 (ehemals BGV A3) und den Normen DIN VDE 701/702 müssen sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Die TRBS 1201 dient dabei als Orientierungshilfe und Handlungsleitfaden für die Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie für die Festlegung und Umsetzung von geeigneten Schutzmaßnahmen.
Die Prüfungen selbst umfassen mehrere Schritte:
- Sichtprüfung – Prüfen auf Beschädigungen:
- Überprüfung der äußeren Integrität und Identifikation möglicher Beschädigungen
- Funktionsprüfung:
- Testen der Funktionalität der Betriebsmittel, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß arbeiten
- Messung (u.a. Isolations- u. Schutzleiter-Widerstand, Berührungs- und Schutzleiterstrom):
- Anwendung geeichter Messgeräte für die Durchführung von elektrischen Messungen zur Sicherstellung der Isolation und des Schutzleiters
- Protokollierung und Erstellung der Gefährdungs-Beurteilung:
- Dokumentation der Prüfungsergebnisse und Ableitung der erforderlichen Maßnahmen aus einer Gefährdungsbeurteilung
Die Prüfintervalle gemäß DGUV V3 sind wie folgt festgelegt:
- Ortsveränderliche Betriebsmittel mit hoher Belastung alle 12 Monate
- Ortsveränderliche Betriebsmittel mit geringer Belastung alle 24 Monate
- Ortsfeste Betriebsmittel alle 48 Monate