Arbeitssicherheit
Sicherheit bei Ihrer Arbeit
- Beratung nach den Arbeitssicherheitsgesetzen und Vorschriften
- Untersuchung und Rekonstruktion von Arbeitsunfällen
- Maßnahmenerstellung
- ASA-Sitzungen
- Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Sicherheitsprüfung für Regale

Beratung
Die Arbeitssicherheitsberatung ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie entsprechend des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), um den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen und der Forderung der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nachzugehen. Unsere vollständig ausgebildeten Sicherheitsexperten identifizieren Unfall- und Gesundheitsrisiken und entwickeln Präventions- und Handlungsmaßnahmen gemäß DGUV Vorschrift 2 speziell für Ihr Unternehmen.
Rekonstruktion
Die Rekonstruktion erfolgt durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und oft mithilfe von Interviews, Dokumentenanalysen und technischen Untersuchungen. Unser Ziel ist es, Schwachstellen im bestehenden Sicherheitssystem zu identifizieren und Verbesserungen vorzunehmen, um zukünftige Unfälle zu verhindern.
Wir unterstützen Sie bei der Rekonstruktion, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu erhöhen.


Maßnahmen-Erstellung
Die Maßnahmenerstellung zielt darauf ab, Risiken zu minimieren und die Sicherheitsstandards zu verbessern. Nach einer gründlichen Analyse von Gefährdungen, Unfällen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen werden gezielte Maßnahmen entwickelt, um die festgestellten Schwachstellen zu beheben.
Dieser Prozess beinhaltet die Formulierung klarer und praxisorientierter Handlungsempfehlungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen des Unternehmens zugeschnitten sind. Dabei halten wir die gesetzlichen Vorgaben, branchenspezifische Normen und interne Richtlinien genau ein. Bei der Maßnahmenerstellung arbeiten wir eng mit Mitarbeitern und der Führungsebene zusammen, um eine umfassende Akzeptanz und Umsetzbarkeit sicherzustellen.
Nach der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt eine erneute Überprüfung, um die Wirksamkeit zu evaluieren und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
ASA-Sitzungen
- Geschäftsführung
- 2 Mitglieder des Betriebsrats/ der Arbeitnehmervertretung
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebsarzt
- Schwerbehindertenvertretung (Teilnahmerecht)


Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
Die Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung für die Arbeitssicherheit, da unsachgemäßer Gebrauch zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 2121 Teil 2 müssen diese Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Insbesondere fahrbare Arbeitsbühnen erfordern vor jeder Benutzung eine sorgfältige Inspektion, da ihre Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt.
- DIN EN 131: Diese Norm legt Anforderungen an tragbare Leitern fest, um sicherzustellen, dass sie sicher und stabil sind. Sie betrifft verschiedene Typen von Leitern, einschließlich ein- und mehrteiliger Leitern sowie Teleskopleitern.
- DIN 4567: Die Norm DIN 4567 definiert Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für fahrbare Arbeitsbühnen, insbesondere für Gerüste mit fahrbaren Teilen.
- DIN EN 14183: Diese Norm spezifiziert Anforderungen für tragbare Stufen, Trittstufen und Trittstehleitern.
- DIN EN 1004: Die Norm DIN EN 1004 befasst sich mit mobilen Arbeitsbühnen, insbesondere fahrbaren Gerüsten. Sie legt Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für diese Geräte fest.
Die Prüfung erfolgt durch unsere erfahrenen Fachkräfte und Inspekteure.
Sicherheits-Prüfung für Regale
- Regelmäßige Überprüfungen: Eine wiederkehrende Inspektion Ihrer Regale ist entscheidend, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen.
- Sofortige Meldung von Schäden: Jegliche Schäden werden umgehend dem Sicherheitsbeauftragten gemeldet, um schnelle Maßnahmen einzuleiten.
- Prüfung durch befähigte Person: Gemäß DIN EN 15635 sollte eine befähigte Person mindestens alle 12 Monate eine fachkundige Prüfung durchführen.
- Ursachenermittlung bei Schäden: Bei wiederholten Schäden erfolgt eine gründliche Untersuchung, um die Ursachen zu identifizieren.
- Schadensprotokoll und Berichterstellung: Die Führung eines Schadensprotokolls sowie die Erstellung eines Berichts mit Aufbewahrungspflicht sind integraler Bestandteil der Überprüfung.
